Reiseversicherung

Unsere Versicherungstarife – Hanse Merkur

Leistungen

5*-
Premium-
Schutz

4*-
Komfort-
Schutz

Reise­rücktritts­versicherung*jaja
Urlaubs­garantie*jaja
Reise-­Krankenver­sicherung**ja 
Reise-Unfall­versicherungjaja
Notfall­versicherungjaja
Reisegepäck-­Versicherungjaja

* Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

** Reise-Krankenversicherung für Kurzaufenthalte im Ausland für max. 48 Stunden.

Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.

Reise-Rücktrittsversicherung

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.

Versicherte Gründe sind z. B.:

  • Unfallverletzung
  • unerwartete und schwere Erkrankung
  • Tod
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Schwangerschaft, Komplikationen während er Schwangerschaft
  • Kurzarbeit

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
 

Urlaubsgarantie

Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.

Versicherte Gründe sind z. B.:

  • Unfallverletzung
  • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort

Selbstbehalt siehe Reise-Rücktrittsversicherung
 

Reise-Krankenversicherung

Hilfestellung und Kostenübernahme für

  • ambulante Behandlung beim Arzt
  • stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel und Hilfsmittel
  • medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt
 

Reise-Krankenversicherung

Bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.
 

Notfall-Versicherung

Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Hilfe bei notwendigem Reiseabbruch, bei Strafverfolgung oder Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten. Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Telefon +49 40 5555–7877
 

Reise-Unfallversicherung

Versicherungssumme:

  • im Todesfall1 15.000,– EUR

1 bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR
 

Reisegepäck-Versicherung

Versicherungssumme:

  • für Einzelpersonen 2.000,– EUR

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt

Versicherungsprämien

Reise­preis bis EUR

5-Sterne-Premium-Schutz
weltweit, bis 45 Tage
Einzelperson EUR

4-Sterne-Komfort-Schutz**
weltweit, bis 45 Tage
Einzelperson EUR

75,–

9,–

8,–

150,–

12,–

10,–

300,–

21,–

18,–

450,–

26,–

23,–

700,–

33,–

26,–

1.000,–

41,–

33,–

1.400,–

57,–

49,–

1.800,–

73,–

65,–

2.500,–

99,–

89,–

3.000,–

139,–

115,–

Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2021 (T-D).

Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

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